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Gewährleistung
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onlineVerlag-Dresden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem onlineVerlag-Dresden, auch
wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt der onlineVerlag-Dresden nicht an, es sei denn,
er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn der onlineVerlag-Dresden in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die
vertraglich vereinbarte Tätigkeit vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag zwischen dem onlineVerlag- Dresden und dem Kunden
grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des
Auftrages durch den onlineVerlag-Dresden zustande.
(2) Sofern der onlineVerlag-Dresden den Auftrag ohne eine solche
Bestätigung ausführt, liegt darin die Bestätigung des Auftrages. Auch bei
mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde.
§ 3 Leistungen des onlineVerlages-Dresden
(1) Der onlineVerlag-Dresden erbringt ausschließlich die
zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Leistungen. Erweiterungen
der ursprünglich vereinbarten Leistungen sind kostenpflichtig und bedürfen der
schriftlichen oder durch E-Mail erfolgenden Bestätigung.
(2) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede
Teillieferung und Teilleistung gilt als selbstständige Leistung.
§ 4 Leistungsverzug, Gewährleistung und Rücktritt
(1) Verzug tritt nicht ein im Fall höherer Gewalt sowie aufgrund
von Ereignissen, die dem online Verlag-Dresden seine Leistung nachweislich wesentlich erschweren
oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung, Streik,
Aussperrung behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und
-anlagen, etc., gleich ob sie im eigenen Betrieb oder beim Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der
Dauer derartiger Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht
vom onlineVerlag-Dresden zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen.
(2) Der Rücktritt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
des Vertrags ist erst möglich, wenn die Leistungsverzögerung länger als 2 Monate
andauert. Wenn sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe verlängert, die
nicht vom online Vertrag-Dresden zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(3) Auf die vorgenannten Umstände kann sich der
onlineVerlag-Dresden nur berufen, wenn er den Kunden baldmöglichst
benachrichtigt hat.
(4) Bei Leistungsverzug, den der onlineVerlag-Dresden zu
vertreten hat, haben Kaufleute nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
(5) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab
Auslieferung. Liegt ein Mangel vor, hat der onlineVerlag- Dresden das Wahlrecht
der Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Nach verzögerter, unterlassener,
unmöglicher oder misslungener Nacherfüllung steht dem Kunden nur das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag zu. Das Rücktrittsrecht ist nach Eintritt der Verjährung
ausgeschlossen. Sobald ein Mangel durch den onlineVerlag- Dresden anerkannt
wird, übernimmt dieser sämtliche Transport-, Arbeits-, Wege- und Materialkosten.
§ 5 Erwerb von Rechten
(1) Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der
Verlagsforderungen das urheberrechtliche Nutzungsrecht an den im Rahmen des
erteilten Auftrages vom onlineVerlag-Dresden gefertigten, schutzfähigen
Arbeiten, soweit eine Übertragung nach gesetzlichen Bestimmungen oder den
tatsächlichen Verhältnissen – besonders für Musik-, Film- und Fotorechte –
möglich ist. Für die den Verwertungsgesellschaften zustehenden Rechte gilt dies
nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden. Medienadressen bleiben in jedem
Fall Eigentum des onlineVerlag-Dresden. Bei mit Copyright © gekennzeichneten
Verlagsleistungen bleibt das Urheberrecht ebenso beim onlineVerlag-Dresden.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt
oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht sind,
bleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim
onlineVerlag-Dresden.
(2) Liefert der Kunde Musik-, Film- oder Fotomaterial,
gewährleistet er, dass er alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen
Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerblich Schutzrechte,
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder sonstiger gesetzlichen
Bestimmungen verletzt. Der Kunde stellt den onlineVerlag- Dresden im Rahmen des
Vertragsgegenstandes von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird der
onlineVerlag-Dresden von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung
freigestellt.
(3) Verfügt der Kunde nicht über Musik-, Film- oder
Fotomaterial, so wird der onlineVerlag-Dresden kostenpflichtig entsprechendes
Material beschaffen oder kostenpflichtig zur Verfügung stellen. In diesem Fall
erwirbt der Kunde das Recht auf Nutzung des verwendeten Musik-, Film- oder
Fotomaterials nur für das vertragsgegenständliche Objekt.
(4) Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist
mit den sonstigen Vergütungen an den onlineVerlag- Dresden abgegolten.
§ 6 Haftung
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit wird vom Kunden
getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen
Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen
Werberechtsgesetze verstoßen. Zu den Aufgaben des online Verlages-Dresden gehört
es, den Kunden auf ihm erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante
Werbemaßnahmen hinzuweisen.
(2) In keinem Fall haftet der onlineVerlag-Dresden wegen der in
der Werbung enthaltenen
Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
(3) Gibt der Kunde Informationen frei, dann übernimmt er damit
die Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Der Kunde übernimmt mit
der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und
Bild. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe der Gesamtheit oder Teile
davon an den onlineVerlag-Dresden, stellt er den onlineVerlag-Dresden von der
Haftung frei.
(4) Der onlineVerlag-Dresden haftet auch nicht für die patent-,
urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
(5) Sofern der onlineVerlag-Dresden auf Veranlassung des Kunden
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet
er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
(6) Der onlineVerlag-Dresden haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche für Verschulden bei Vertrags- verhandlungen, wegen
sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gem. § 823 BGB. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen des online Verlages-Dresden. (7) Soweit dem onlineVerlag-Dresden keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der
onlineVerlag-Dresden haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit er
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im
Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
(8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
Schadensersatzansprüche, die auf einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder
der Gesundheit beruhen.
§ 7 Geheimhaltungspflicht
Der onlineVerlag-Dresden ist zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordener Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit er dritte Personen zur Erfüllung seiner Aufgaben heranzieht, verpflichtet der onlineVerlag-Dresden diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus.
§ 8 Verträge mit Dritten
(1) Im Rahmen seines Auftrags überträgt der onlineVerlag-Dresden
die Herstellung von Werken oder Teilen davon regelmäßig Dritten.
(2) Aufträge an Dritte erteilt der onlineVerlag-Dresden nach
Beratung mit dem Kunden für eigene Rechnung, soweit nichts anderes ver- einbart
wird.
§ 9 Vergabe von Schaltaufträgen
(1) Der onlineVerlag-Dresden berät den Kunden beim Einsatz von
bewirtschafteten Medien zur Informationsvermittlung und in der Auswahl der
Medien. Er übernimmt nach besonderem Auftrag des Kunden die Vergabe und den
Abschluss der Schaltaufträge für eigene Rechnung, versendet die genehmigten
Unterlagen in technisch üblicher Form und prüft die von den Medien ausgestellten
Rechnungen.
(2) Der onlineVerlag-Dresden macht die Weitergabe von
Schaltaufträgen von der Vorauszahlung der Bruttokosten durch den Kunden
abhängig. Für die Durchführung von Schaltaufträgen erstellt der
onlineVerlag-Dresden ein gesondertes Angebot, aus dem sich die Höhe der
Vergütung ergibt und welches durch Bestätigung des Kunden Gegenstand des
Vertrages wird.
§ 10 Erfüllungsort und Versendungsgefahr
Erfüllungsort ist Dresden. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen des onlineVerlag-Dresden sind sofort nach Erhalt
ohne Abzug fällig.
(2) Der onlineVerlag-Dresden kann von dem Kunden für die
entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Honorare einen angemessenen
Vorschuss fordern, der der Höhe der Gesamtforderung entsprechen kann.
(3) Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anderweitigen Bestimmungen des Kunden. Sind bereits
Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der
Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt
werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem
Bankkonto des onlineVerlag-Dresden gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für
die Einlösung von Schecks. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst,
ist der onlineVerlag-Dresden zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere
vorherige Ankündigung berechtigt.
(4) Der onlineVerlag-Dresden behält sich das Eigentum an den
Leistungen und Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 12 Sonstige Regelungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen dem onlineVerlag-Dresden und dem Kunden unterliegen
ausschließlich deutschem Recht. Dies betrifft auch Vertragsverhältnisse mit
ausländischen Kunden. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche
internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973), werden
ausgeschlossen.
(2) Abweichungen und Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis. Aus einem stillschweigenden Verzicht des
onlineVerlag-Dresden auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden
Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher
Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der
vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
(3) Sollten eine oder mehrere Bedingungen des Vertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame
Bestimmung, bzw. die unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der
ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung
oder Regelungen ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der oder
den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken.
(4) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird das
zuständige Amtsgericht Dresden als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten
vereinbart.
Stand: 24.02.2007